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BIVA-Pflegeschutzbund fordert Gebührenfreiheit für Rundfunksendungen im Heim

Der BIVA-Pflegeschutzbund plädiert für eine bundesweite Befreiung von GEMA-Gebühren für Rundfunksendungen in Pflegeheimen, um die kulturelle Teilhabe der Bewohner zu sichern. Anlass ist die anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die klären soll, ob die Weiterleitung von Rundfunksendungen in die Zimmer und Gemeinschaftsräume von Pflegeeinrichtungen als gebührenpflichtige „öffentliche Wiedergabe“ einzustufen ist.

Seniorin beim Fernsehen
Auch das Fernsehen, im Zimmer oder in Gemeinschaft, ist wichtig für das Wohlbefinden und die soziale Integration von Pflegeheimbewohner:innen. Foto: Werner Krüper

BIVA-Pflegeschutzbund fordert Gebührenfreiheit für Rundfunksendungen im Heim:

„Es ist empörend, dass die privaten Wohnräume von Pflegeheimbewohnern, für die sie oft beträchtliche Summen zahlen, als öffentlich gelten sollen“, kritisiert Frauke von Hagen, Geschäftsführerin des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Für die Bewohner ist das Pflegeheim ihr persönlicher Rückzugsort, ihr Zuhause, das entsprechend behandelt werden muss.“ Sollte der EuGH gegen den Verbraucher entscheiden, drohen den Bewohnern entweder steigende Kosten oder aber weniger gemeinschaftliche Aktivitäten.

Kulturelle Veranstaltungen und Musik sind wesentliche Elemente für das Wohlbefinden und die soziale Integration von Pflegeheimbewohnern. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert daher eine generelle Befreiung von GEMA-Gebühren für Musik in Gemeinschaftsräumen von Pflegeeinrichtungen.

Hintergrundinformationen zum laufenden Gerichtsverfahren

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