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NRW: Heim-Friseure können sich impfen lassen
In Nordrhein-Westfalen können sich nun auch Friseure und Fußpfleger, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, impfen lassen. Das teilte das Gesundheitsministerium am 19. Februar in Düsseldorf mit.

Dies gelte auch für Seelsorger, Betreuungsrichter, Rechtspfleger, Begutachter der Medizinischen Dienste oder Beschäftigte von Sanitätshäusern, die in die Einrichtungen kommen. Sie erhielten ein Impfangebot mit dem Produkt von Astrazeneca, oder sofern sie über 65 Jahre alt sind, von Biontech. Für die Impfung von Bewohnern und betreuten Personen in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen oder Wohngemeinschaften stehe ab kommender Woche Impfstoff von Moderna zur Verfügung. Anschließend könnten Senioren im Betreuten Wohnen geimpft werden. Auch die Impfung von Krankenhauspersonal gehe weiter. Als nächste Gruppe könnten dort Beschäftigte mit regelmäßigem Patientenkontakt den Astrazeneca-Impfstoff erhalten.
Passend dazu: Patientenschützer hatten kürzlich noch gewarnt, dass Schutzmaßnahmen trotz fortschreitender Imfpungen weiter nötig seien. Der Impfschutz in Heimen sei noch löchrig.
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