News
Ab Juli 2025: Mindestlohn steigt auf 16,10 Euro pro Stunde
Der Mindestlohn in der Pflege steigt für Mitarbeitende mit weniger als einjähriger Ausbildung in Pflegeeinrichtungen zum 01. Juli 2025 auf 16,10 Euro die Stunde.
Bereits in den vergangenen Monaten wurden die Mindestlöhne in der Pflegebranche sukzessive angehoben – für Pflegefachkräfte von 18,25 Euro im Februar 2024 auf 19,50 Euro im Mai 2024. Mit der nun beschlossenen Stufenregelung wird der Mindestlohn künftig stärker an die jeweilige Qualifikation gekoppelt: So erhalten Pflegehilfskräfte mit weniger als einjähriger Ausbildung mindestens 16,10 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro pro Stunde. Damit liegen die Vergütungssätze weiterhin deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Dies berichtet unter anderem die Techniker Krankenkasse (TK). Details zeigt sind nachzulesen in der „Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung – 6. PflegeArbbV)
Vergütung von Wegezeiten und mehr Urlaubstage
Neben der Lohnanpassung sieht die Verordnung weitere Verbesserungen für Beschäftigte vor. So müssen Arbeitgeber künftig die Wegezeiten zwischen verschiedenen Patienteneinsätzen vollständig zum Mindestlohn vergüten. Für Bereitschaftsdienste ist mindestens eine Vergütung in Höhe von 40 Prozent des regulären Mindestlohns vorgesehen.
Darüber hinaus profitieren Pflegekräfte bereits seit 2024 von zusätzlichen Urlaubstagen: Bei einer 5-Tage-Woche stehen ihnen neun zusätzliche freie Tage zu, sofern nicht bereits tarifliche oder betriebliche Regelungen für mehr bezahlten Urlaub sorgen.
Anpassung alle zwei Jahre
Die Mindestlohnhöhe in der Pflege wird im Zweijahresrhythmus von der Pflegekommission überprüft und neu festgelegt. Dieses paritätisch besetzte Gremium aus je vier Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern orientiert sich bei seinen Empfehlungen an der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Vorschläge der Kommission werden anschließend durch die Pflegearbeitsbedingungenverordnung des Bundesarbeitsministeriums rechtsverbindlich umgesetzt.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren