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Pflegeeinrichtungen schöpfen Fördergelder nicht ab
Ambulante und stationäre Einrichtungen der Altenpflege nutzen Fördergelder für digitale und technische Anschaffungen unzureichend. Das geht aus einer Datenanalyse der DAK hervor.
Pflegeeinrichtungen schöpfen Fördergelder nicht ab: Bei der DAK-Gesundheit Pflegekasse wurde seit 2019 eine Fördersumme in Höhe von 65,7 Millionen Euro abgerufen. Das sind lediglich 32 Prozent. Bis zu 12.000 Euro können Einrichtungen durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) für ihre digitale Ausstattung erhalten. Jetzt wurde die Fördermöglichkeit bis Ende 2030 verlängert.
„Wir brauchen offensichtlich eine Informationsoffensive, damit deutlich mehr Pflegeeinrichtungen die Fördergelder nutzen“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. In weniger als 18 Monaten werde die Anbindung aller Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur verpflichtend, danach folge bis Ende 2026 die vollelektronische Abrechnung der pflegerischen Leistungen, so Storm. Laut DAK werden rund 95 Prozent aller Anträge positiv beschieden.
Besserer Internetzugang für Bewohner:innen
Ab sofort ist auch die Implementierung von Software, die die IT- und Cybersicherheit der Pflegeeinrichtungen betrifft, zuschussfähig. Außerdem soll die Digitalisierung auch zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung sowie zur Stärkung der Teilhabe der Pflegebedürftigen beitragen. So wird nunmehr beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohnern einer stationären Pflegeeinrichtung ein Zugang zu Internet- oder WLAN-Anschluss ermöglicht.
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