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Pflegekammer RLP fordert gerechtes Pflichtsystem für Wehr- und Sozialdienste

Ein Pflichtjahr könne Pflege und Soziales stärken, so die Pflegekammer. Voraussetzung sei ein gerechtes System mit Wehr- und Sozialdienst für alle. Andernfalls müsse Freiwilligkeit Vorrang haben.

Foto: Werner Krüper
Laut Pflegekammer kann ein Gesellschaftsjahr oder ein gestärkter Freiwilligendienst jungen Menschen praxisnahe Einblicke in soziale Berufe ermöglichen. Foto: Werner Krüper

Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz spricht sich in einem Positionspapier unter bestimmten Voraussetzungen für ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr aus, um junge Menschen früh für Pflegeberufe zu gewinnen und die gesellschaftliche Verantwortung zu fördern. Voraussetzung ist die gleichzeitige Wiedereinführung der Wehrpflicht für alle Geschlechter – nur so lasse sich ein gerechtes Pflichtsystem schaffen.

Interesse an einem Freiwilligendienst?

Bleibe der Wehrdienst freiwillig, setzt die Pflegekammer auf ein alternatives Modell: Alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger sollen demnach vor Abschluss der Schulzeit gefragt werden, ob sie Interesse an einem Freiwilligendienst haben. Wer sich dafür entscheide, solle einen Rechtsanspruch auf einen Platz erhalten.

Ein Gesellschaftsjahr oder ein gestärkter Freiwilligendienst könne jungen Menschen praxisnahe Einblicke in soziale Berufe ermöglichen, Berufsorientierung fördern und die soziale Infrastruktur stützen, so die Kammer. Gehe man davon aus, dass etwa 20 Prozent eines Jahrgangs in die Pflege gehen würden, könnten deutschlandweit bis zu 150.000 zusätzliche Helferinnen und Helfer jährlich Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und ambulante Dienste unterstützen – eine spürbare Entlastung für das Personal.

Die Pflegekammer fordert hierfür klare Rahmenbedingungen, wie eine angemessene Vergütung (mindestens in Höhe des BAföG-Höchstsatzes), soziale Absicherung (Rentenpunkte, Kindergeld, Arbeitslosenversicherung, kostenloser ÖPNV), qualifizierte Praxisanleitung, einfache, digitale Verfahren zur Anmeldung sowie eine regelmäßige Evaluation der Wirksamkeit.

Verpflichtendes Gesellschaftsjahr nur bei allgemeiner Wehrpflich

Ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr ist aus Sicht der Kammer nur dann gerechtfertigt, wenn militärische und soziale Dienste gleichermaßen für alle Geschlechter gelten. Andernfalls müsse der freiwillige Weg gestärkt und verlässlich abgesichert werden.

Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz ruft die Landespolitik auf, Konzepte für die rechtliche und organisatorische Umsetzung zu entwickeln, Pilotprojekte zu starten und die Auswirkungen auf Ausbildung, Pflegequalität und Fachkräftesicherung frühzeitig zu prüfen.

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