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Was die neuen Impfempfehlungen für die Altenpflege bedeuten

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung für das Jahr 2024 aktualisiert. Darauf aufbauend sollte jetzt auch der Impfstatus von Heimbewohnenden überprüft werden.

Seniorin, Impfung, AdobeStock/thodonal
Foto: AdobeStock/thodonal

Die STIKO empfiehlt erstmals einen konkreten Zeitpunkt für die Auffrischungsimpfung. Die Impfung soll jährlich im Herbst verabreicht werden, wie dem Epidemiologischen Bulletin vom 11. Januar zu entnehmen ist. Dabei sieht die STIKO eine Ausnahme vor. Immungesunde Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben.

Auch weiterhin empfiehlt die Impfkommission Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf oder einem erhöhtem Infektionsrisiko eine Auffrischimpfung mit einem mRNA- oder proteinbasierten Impfstoff. Dazu gehören unter anderem Bewohnende in Einrichtungen der stationären Altenpflege sowie Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden.

Eine Basisimmunität ist künftig dann erreicht, wenn drei SARS-CoV-2-Antigenkontakte erfolgt sind. Davon sollte nach Einschätzung der STIKO mindestens ein Kontakt durch eine COVID-19-Impfung erfolgt sein. Bisher sollten zwei von drei Kontakten durch eine Coronaimpfung stattgefunden haben.