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Psychische Phänomene erkennen und dokumentieren

Mit dem Begutachtungsinstrument (BI) haben psychische Problemlagen bei der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit an Bedeutung gewonnen. Wie Betreuende psychische Phänomene erkennen, beurteilen und dokumentieren, erläutert Aktivieren-Autorin Bettina Greb-Kohlstedt in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift.

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Betreuungskräfte sollten sich fragen, welche für das Begutachtungsinstrument (BI) relevanten Aspekte in einem bestimmten Verhalten eines Bewohners stecken und dieses Verhalten im Berichteblatt dokumentieren.

Foto: Werner Krüper

Anhand eines fiktiven Fallbeispiels zeigt sie Verhaltensweisen von Bewohnern auf, die die meisten Mitarbeiter in der Sozialen Betreuung so oder ähnlich schon einmal erlebt haben: Zum Beispiel der Rückzug ins Zimmer, mangelnde Teilnahme an Aktivitäten, das Vorschieben von Krankheiten oder Müdigkeit oder eines anstehenden Besuchs, um das Zimmer nicht verlassen zu müssen. Dabei könne es sich, so Greb-Kohlstedt, um eine Angst vor Menschen, Belastungen oder Anforderungen handeln. Möglicherweise liegen auch Kontaktstörungen oder Scham vor. Bei der dahinterstehenden Erkrankung könne es sich somit um eine depressive Angststörung, massive Trauer oder eine Anpassungsstörung handeln.
Greb-Kohlstedt: "Das sind Phänomene, die wir im Arbeitsalltag kaum noch wahrnehmen. Sie sind aber sehr anstrengend und stellen damit eine erhöhte Arbeitsbelastung dar. Zudem benötigen Menschen mit diesem und ähnlichem Verhalten eine deutlich zeitintensivere Pflege und Betreuung." Daher ist es wichtig, empfiehlt die Dozentin, sie in der Dokumentation zu erfassen, weil sie auch für die Einstufung in den richtigen Pflegegrad entscheidend sind. "Scheuen Sie sich also nicht, besonderes Verhalten im Berichteblatt darzustellen!", rät die Trainerin und Autorin.
Über weitere psychische Phänomene schreibt sie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift. Sie kennen Aktivieren noch nicht? Dann sichern Sie sich Ihr kostenloses Probeexemplar!