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Pflege-Mindestlohn soll ab Juli 2026 erneut steigen
Eine neue Verordnung sieht steigende Mindestlöhne in der Pflege vor. Ab Juli 2026 sollen Pflegekräfte bis zu 21 Euro pro Stunde erhalten – ein Jahr später sind weitere Erhöhungen geplant.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine neue Verordnung zu den Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche angekündigt. Grundlage ist eine einstimmige Empfehlung der Pflegekommission, die Anfang Januar veröffentlicht wurde. Die Verordnung soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten und bundesweit gelten.
Demnach sollen die Mindestlöhne für Beschäftigte in Pflegebetrieben deutlich steigen. Pflegehilfskräfte sollen ab Juli 2026 mindestens 16,52 Euro pro Stunde erhalten, ab Juli 2027 16,95 Euro. Für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung ist ein Mindestlohn von 17,80 Euro beziehungsweise ab 2027 18,26 Euro vorgesehen. Pflegefachkräfte sollen künftig mindestens 21,03 Euro und ab Juli 2027 21,58 Euro pro Stunde verdienen.
Regelung für stationäre, teilstationäre und ambulante Pflegebetriebe
Die Regelung gilt für stationäre, teilstationäre und ambulante Pflegebetriebe, jedoch nicht für Auszubildende oder Beschäftigte in Verwaltung, Küche oder Haustechnik – außer diese übernehmen zu mindestens 25 Prozent pflegerische oder betreuende Tätigkeiten.
Mit den geplanten Anpassungen sollen die Arbeitsbedingungen in der Pflege weiter verbessert und der Beruf angesichts des Fachkräftemangels attraktiver werden.
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