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Neue Personalbemessung: Pflege und Betreuung im Team

Die neue Personalbemessung in der stationären Pflege verlangt ein engeres Zusammenspiel zwischen Pflege und Betreuung. Der Soziale Dienst ist dabei unverzichtbar für die Lebensqualität und Teilhabe der Bewohner:innen.

Mitarbeitergesspräch, Foto: Werner Krüper
Die neue Personalbemessung erfordert klare Aufgabenverteilung zwischen Pflege und Sozialem Dienst für mehr Lebensqualität der Bewohner:innen. Foto: Werner Krüper

Unterschiedliche Perspektiven vereinen

Der Soziale Dienst unterstützt Bewohner:innen dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Organisation und Durchführung individueller Betreuungsangebote – von biografieorientierten Gruppenaktivitäten bis hin zur Begleitung in Krisensituationen. Eine enge Abstimmung mit der Pflege ist hierbei essenziell, um psychosoziale Stabilität und eine ganzheitliche Betreuung sicherzustellen. Das schreibt Jennifer Bäcker, Seniorberaterin bei der rosenbaum nagy unternehmensberatung GmbH in der Wochenzeitung CAREkonkret (2/2026).

Die Zusammenarbeit zwischen Pflege und Betreuung bringt jedoch Herausforderungen mit sich. Beide Berufsgruppen verfolgen unterschiedliche Schwerpunkte: Während die Pflege vor allem Unterstützungsbedarfe fokussiert, legt die Betreuung den Schwerpunkt auf die Aktivierung von Ressourcen und die Förderung vorhandener Potenziale. Diese unterschiedlichen Perspektiven können Spannungen verursachen und die ganzheitliche Versorgung erschweren.

Risiken für die Betreuungsqualität

Der Fokus liegt bei der neuen Personalbemessung häufig auf der pflegerischen Fachlichkeit, während soziale Bedarfe zu kurz kommen. Zudem besteht die Gefahr, dass Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI nicht ihrem eigentlichen Aufgabenprofil entsprechend eingesetzt werden. Statt sich auf psychosoziale Betreuung und Aktivierung zu konzentrieren, werden sie teilweise in pflegerische oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden. Das beeinträchtigt nicht nur die Qualität der Betreuung, sondern mindert auch die Attraktivität des Berufs und kann langfristig die Mitarbeitendenbindung gefährden.

Maßnahmen für eine gelingende Zusammenarbeit

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Pflege und Betreuung sind klare Zuständigkeiten entscheidend. Eine eindeutige Rollenverteilung zwischen Pflege, Sozialem Dienst und Betreuungskräften vermeidet Überschneidungen und Missverständnisse. Regelmäßige Schulungen zur interdisziplinären Zusammenarbeit sowie feste Teambesprechungen fördern den Austausch und stärken das Miteinander.

Dienstpläne sollten auf Grundlage von Bedarfserhebungen erstellt werden, etwa der Strukturierten Informationssammlung (SIS) oder Biografieanalysen. Eine strukturierte Ablaufplanung ermöglicht eine gezielte Aufgabenverteilung, fördert Transparenz im Team und schafft stressreduzierte sowie planbare Arbeitsstrukturen.

Die neue Personalbemessung bietet die Chance, Betreuungskonzepte weiterzuentwickeln und die Arbeitsorganisation zu optimieren. Klare Strukturen und gelebte interdisziplinäre Zusammenarbeit fördern nicht nur das Wohl der Bewohner:innen, sondern stärken auch ihre Teilhabe und Selbstbestimmung im Alltag. Zugleich schaffen sie verlässliche Arbeitsbedingungen, erhöhen die Attraktivität als Arbeitgeber und sichern eine kontinuierlich hohe Pflege- und Betreuungsqualität.

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