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Forschungsprojekt zu Suizidwünschen in der Pflege gestartet

Pflege- und Betreuungskräfte sind in ihrem Berufsalltag mit komplexen Herausforderungen durch Suizidwünsche konfrontiert. Ein neues Forschungsprojekt entwickelt nun dringend benötigte Leitlinien.

spirituelle Begleitung
Alten- und Pflegeheime stehen vor viele offenen Fragen zum assistierten Suizid - der Gesetzgebungsprozess ist noch lange nicht abgeschlossen. Foto: Werner Krüper

Forschungsprojekt zu Suizidwünschen in der Pflege gestartet: Pflegefachkräfte werden in ihrem Berufsalltag immer häufiger mit Sterbe- und Suizidwünschen der von ihnen betreuten Menschen konfrontiert. Nach Ansicht der Pflegewissenschaftlerin Annette Riedel von der Hochschule Esslingen fehlen bislang jedoch klare Leitlinien, wie mit solchen Wünschen umzugehen ist. Für diese „hochsensible Thematik sind umfassendes Wissen, eine persönliche Haltung und ein professioneller Umgang nötig“, so Riedel gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sie leitet ein dreijähriges Forschungsprojekt, das vom Bundesgesundheitsministerium mit 470.000 Euro gefördert wird und diese Lücke schließen soll.

Ziel des Projekts ist es, bis 2027 praxisorientierte Ethik- und Praxisleitlinien für Pflegende in stationären und ambulanten Einrichtungen zu entwickeln. Diese sollen nicht nur den professionellen Umgang mit Fragen der Suizidbeihilfe unterstützen, sondern auch die Suizidprävention stärken. Riedel betont, dass Sterbe- und Suizidwünsche oft vielschichtige Ursachen haben, die sorgfältig analysiert werden müssen. „Nicht immer bedeutet der Wunsch nach assistiertem Suizid, dass die Person tatsächlich sterben will“, erläutert sie. Daher sei ein wertschätzender und zugewandter Umgang unerlässlich, um die Beweggründe zu verstehen und darauf professionell zu reagieren.

Ein zentrales Element der Projektarbeit ist die Schulung von Pflegekräften, um sie für das Erkennen von Suizidgefahren und den Umgang mit suizidgefährdeten Menschen zu sensibilisieren. Gleichzeitig sollen sie in die Lage versetzt werden, gefährdete Personen rechtzeitig an weiterführende Hilfsangebote zu vermitteln.

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