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Förderprogramm bis 2030 verlängert

Das Förderprogramm für mehr Digitalisierung in der Pflege wurde kürzlich bis 2030 ausgedehnt.

Senior mit Tablet
Wird durch digitale Technik mehr Teilhabe ermöglicht, ist diese förderfähig. Foto: AdobeStock/deagreez

Förderprogramm bis 2030 verlängert: Das teilte der vdek kürzlich mit. Es deckt eine breite Palette an Maßnahmen ab, die zum einen Pflege- und Betreuungskräfte in ihrem Alltag spürbar entlasten und zum anderen die Beteiligung von Pflegebedürftigen stärken soll. Unterstützt werden die einmalige Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie Schulungen, die mit den Investitionen zusammenhängen.

Förderfähig ist WLAN zur Förderung digitaler Kompetenzen der Bewohner:innen

Unterstützt werde auch die Stärkung der Beteiligung von Pflegebedürftigen, beispielsweise indem Bewohnerinnen und Bewohnern eines Heims der Zugang zu Internet- oder WLAN-Anschlüssen ermöglicht wird, mit denen ihre digitalen Kompetenzen geschult werden können. Ausgeschlossen von der Förderung ist die Einrichtung von Internetanschlüssen, die reinen Unterhaltungszwecken dienen.

Auch Mitarbeitende profitieren

Förderfähig zugunsten der Mitarbeitenden sind zum Beispiel digitale Projekte zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, zur Verbesserung von Arbeitsabläufen und Organisation sowie zur Zusammenarbeit zwischen ärztlichem Personal und Pflegeheimen (einschließlich Videosprechstunden).

Einrichtungen rufen Fördermittel kaum ab

Doch die Fördermittel in Höhe von bis zu 12.000 Euro werden kaum abgerufen. Darauf macht die vdek-Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen aufmerksam. 390 Förderanträge sind in den rund fünf Jahren seit Beginn der Förderung mit Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes im Jahr 2019 bis Juli 2024 eingegangen. Von den eingegangenen Anträgen wurden 363 und damit 93 Prozent von den Pflegekassen bewilligt.

Antragsberechtigt sind zugelassene ambulante Pflegedienste, Pflegeheime, Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen sowie Hospize. Der einmalige Zuschuss kann auf mehrere Maßnahmen oder Anschaffungen aufgeteilt werden. Die Pflegekassen stehen bei der Antragstellung und für Fragen zur Verfügung.

Mehr Infos zu den Fördermöglichkeiten gibt es beim Pflegenetzwerk Deutschland des Bundesgesundheitsministeriums.

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