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Hilfsmittelverzeichnis: 17.000 neue Hilfsmittel aufgenommen

Der GKV-Spitzenverband hat den siebten Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses für den Überarbeitungszeitraum von März 2023 bis Februar 2024 an das Bundesgesundheitsministerium übergeben. Damit hat der GKV-Spitzenverband die zweite Komplettrevision und Weiterentwicklung des Hilfsmittelverzeichnisses abgeschlossen.

Seniorin im Rollstuhl mit Betreuuerin
Mit funkbasierten, drahtlosen Pflegehilfsmitteln zur Kommunikation können Pflegebedürftige, die sich nicht verbal äußern können, pflegerische Hilfe herbeirufen. Foto: AdobeStock/ponta1414

Hilfsmittelverzeichnis: 17.000 neue Hilfsmittel aufgenommen: Im Fokus des siebten Fortschreibungsberichts stehen Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Rollstühle, Prothesen, Hilfsmittel bei Diabetes und Pflegehilfsmittel.

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, zum siebten Fortschreibungsbericht: „Das Hilfsmittelverzeichnis sorgt dafür, dass die Versicherten ihre medizinisch notwendigen Hilfsmittel auf der Höhe des medizintechnischen Fortschritts erhalten. In den letzten fünf Jahren wurden 17.703 neue Produkte aufgenommen, 42 Produktgruppen fortgeschrieben und 9.170 Produkteinträge aktualisiert. Insgesamt stehen gesetzlich Versicherten rund 44.000 Hilfsmittel zur Verfügung.

Neue Produkte können in einem beschleunigten Verfahren in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden, ohne dass in einem formalen Verfahren bereits Produktuntergruppen oder Produktarten gebildet wurden.

Sämtliche 42 Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses werden regelmäßig fortgeschrieben, damit relevante medizinische und technische Erkenntnisse, Produktentwicklungen und neue Fertigungstechniken möglichst schnell bei den Versicherten ankommen.