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53 Jahre in der Altenpflege für wenig Rente
Ungelernte oder gering qualifizierte Pflege- und Betreuungskräfte mit Mindestlohn schaffen es einem Bericht zufolge nicht, sich in ihrem Berufsleben eine Rente in Höhe der Grundsicherung von aktuell 832 Euro zu erarbeiten. Auf Basis des vom 1. April an gültigen Mindestlohnes von 11,80 Euro pro Stunde müsse eine Pflegehilfskraft ununterbrochen 53 Jahre arbeiten, um eine Rente auf Grundsicherungsniveau zu erreichen, berichtete das “RedaktionsNetzwerk Deutschland” unter Berufung auf die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion.

Bei einer Pflegehilfskraft mit mindestens einjährigerAusbildung (Mindest-Stundenlohn 12,50 Euro) seien bei einer 35-Stunden-Woche 50Arbeitsjahre notwendig, hieß es weiter. Examinierte Pflegefachkräfte, für dieab Juli bundesweit ein Stundenlohn von mindestens 15 Euro gilt, müssen denBerechnungen zufolge 42 Jahre tätig sein, um eine Rente auf Höhe derGrundsicherung zu erreichen.
Die Ausweitung des von der Gewerkschaft verd.di mit demneuen Pflege-Arbeitgeberverband BVAP ausgehandelten Tarifvertrags auf diegesamte Branche würde die notwendigen Arbeitsjahre bis zum Erreichen einerRente auf dem Niveau der Grundsicherung den Angaben nach bei allenBeschäftigten reduzieren. Pflegehilfskräfte bräuchten mit dem dort vereinbartenStundenlohn von zunächst 12,40 Euro noch 51 Jahre, Pflegekräfte mit mindestenseinjähriger Ausbildung (Stundenlohn 13,10 Euro) 48 Jahre und Pflegefachkräfte(Stundenlohn 16,10 Euro) 39 Jahre.
Der Linken-Pflegeexpertin Pia Zimmermann kritisierte dieAblehnung eines flächendeckenden Tarifvertrags durch die private Heimbetreiber.”Mit der aus Sozialabgaben finanzierten Pflege älterer Menschen Gewinnemachen, aber ihren Beschäftigten mit aller Kraft einen flächendeckendenTarifvertrag verweigern wollen. Diese Haltung der privaten Pflegeunternehmenist die Höhe und zeigt einmal mehr: Pflege muss in die öffentliche Hand”,sagte sie den Zeitungen. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag müsse kommenund mit der Einführung der Pflegevollversicherung verknüpft werden. (epd)
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