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Pflegeschutzbund: Offener Brief für mehr Grundrechte
Trotz Durchimpfung sind Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen in ihren Grundrechten teils noch stark eingeschräkt – ohne Perspektive auf Lockerungen. Der BIVA-Pflegeschutzbund fürchtet eine dauerhafte „Rolle rückwärts“ in die Zeit, als im Heim lebende Menschen noch Insassen waren und Bevormundung salonfähig war. In einem Offenen Brief wendet der Verbraucherschutzverein sich mit konkreten Verbesserungsvorschlägen für die Verordnung an den Bundesgesetzgeber.

Für geimpfte Plegeheimbewohner:innen gelten laut Pflegeschutzbund weiterhin 16 verschiedene Landesverordnungen, von denen nur wenige den Impfstatus der Bewohner berücksichtigen. Eine Übersicht der aktuell in den einzelnen Bundesländern geltenden Verordnungen und Verfügungen hat der BIVA auf seiner Website eingestellt. Beispielsweise dürfen selbst geimpfte Besucherinnen und Besucher ihre ebenfalls geimpften Angehörigen je nach Landesverordnung nur sehr eingeschränkt sehen. Nach wie vor gibt es vielerorts Besuchszeiten.
„Es hat eine fatale Signalwirkung, Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner trotz Impfschutz weiterhin zu stigmatisieren“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Mit Eintreten des Impfschutzes gebe es keinen Grund mehr, sie als besondere Risikogruppe einzusturfen. Nach wie vor schreibe man den Pflegebedürftigen aber vor, was sie zu tun und zu lassen haben.
Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, angemessene Lockerungen für die durchgeimpfte Personengruppe verbindlich festzuschreiben. Konkrete Vorschläge bot der BIVA-Pflegeschutzbund aktuell in einem Offenen Brief an die Parlamentarier des Bundestags an.
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