06. Mai 2021 | News
BIVA-Besuchsregelvergleich gibt Ländern schlechte Noten
Schlechte Noten für die meisten Bundesländern bezüglich ihrer Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen hat der der BIVA-Pflegeschutzbund vergeben. Lediglich Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg und Schleswig-Holstein weisen nach BIVA-Einschätzung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Einschränkungen auf.

Nur die fünf genannten Länder berücksichtigen die jeweilige Impfquote in den Einrichtungen bei der Regulierung der Besuchsvorschriften. Bei allen anderen spielt die Impfquote keine Rolle – allenfalls der Inzidenzwert der umgebenden Region. Für Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes, ist dies unverständlich, schließlich leide die aufgrund der Impfungen an der besten geschützten Gruppe der Heimbewohner in den anderen elf Ländern noch immer unter den schärfsten Grundrechtseinschränkungen. Er fordert daher: „Eine bundesweite Verordnung muss nicht nur Einheitlichkeit schaffen, sondern auch die Mängel der Länderverordnungen vermeiden.“
Der BIVA Pflegeschutzbund stellt weiter fest, dass sich elf Landesregierungen „weitgehend ihrer Verantwortung entziehen“, denn die Abwägung von Gesundheitsschutz und Wahrung der Grundrechte sei nicht primäre Aufgabe der Heimbetreiber. Die Landesregierungen überließen aber die konkrete Regelung der Besuchsrechte fast vollständig den einzelnen Einrichtungen. „Das mag in einigen Fällen zu guten Lösungen führen, doch sind nach Erkenntnissen des BIVA-Pflegeschutzbundes viele Einrichtungen damit überfordert“, stellt der Schutzbund fest. Einrichtungen schössen aus Unsicherheit „über das Ziel hinaus und schränken die Bewohnerrechte willkürlich ein, ganz gleich ob die Impfquote fast 100 Prozent beträgt“. Um dies zu verhindern, bedürfe es einer einheitlichen und verbindlichen Regelung. „Eine bundesweite Verordnung muss nicht nur Einheitlichkeit schaffen, sondern auch die Mängel der Länderverordnungen vermeiden!“, fordert Stegger.
Eine ausführliche Vergleichstabelle der Verordnungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.

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