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Personalbemessung in der Pflege: Die „Gemeinsamen Empfehlungen“ juristisch erklärt

Welche Veränderungen kommen mit der neuen Personalbemessung auf die Pflege zu? Kann der Arbeitgeber Mitarbeitende etwa dazu verpfllichten, sich höher zu qualifizieren? Dies könnte bespielsweise für Betreuungsassistenzen nach §43b/53c SGB XI interessant sein, um ein höheres Qualifikationsniveau zu erreichen. Das und erklärt Peter Sausen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Interview.

Peter Sausen, Fachanwalt für Arbeitsrecht (links) erklärt im Interview mit Altenpflege-Redakteur Tino Schaft, was auf die Altenpflege - und auch auf die Betreuung - zukommt.