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Personalbemessung in der Pflege: Die „Gemeinsamen Empfehlungen“ juristisch erklärt
Welche Veränderungen kommen mit der neuen Personalbemessung auf die Pflege zu? Kann der Arbeitgeber Mitarbeitende etwa dazu verpfllichten, sich höher zu qualifizieren? Dies könnte bespielsweise für Betreuungsassistenzen nach §43b/53c SGB XI interessant sein, um ein höheres Qualifikationsniveau zu erreichen. Das und erklärt Peter Sausen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Interview.

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