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Impferfolg: Einige Ländern erleichtern Besuche
Das baden-württembergische Sozialministerium hat neue Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts in Bezug auf Personen mit Corona-Impfschutz aufgenommen. Für Pflegeheime bedeutet dies, dass die Beschränkung der Zahl von bisher zwei Besuchern pro Tag aufgehoben wird, wenn in der Einrichtung 90 Prozent der Bewohner geimpft oder genesen sind. Auch in Hamburg greifen ab Freitag dieser Woche Erleichterungen für Pflegeheimbewohner:innen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Daher hat die baden-württembergische Landesregierung u.a. die Corona-Verordnung „Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen“ angepasst (wir berichteten). Die Änderungen sind am 19. April in Kraft getreten.
Vergangene Woche hat das Robert Koch-Institut (RKI) seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Auch wenn in Einzelfällen noch Infektionen möglich sind, kommt es offenbar nicht mehr zur schweren Verläufen (wir berichteten).
Für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen können aufgrund des vom RKI festgestellten geringen Risikos einer Übertragbarkeit Erleichterungen vorgenommen werden. Entsprechend hat das baden-württembergische Sozialministerium seine “Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen” angepasst:
- Die Besucherzahlbeschränkung in § 3 Abs. 2 Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auf 2 Besucher am Tag wird aufgehoben, wenn 90 Prozent der Bewohner der Einrichtung geimpft/genesen sind.
- Besucher bleiben verpflichtet, während des Aufenthalts in Gemeinschaftsbereichen FFP2-Masken zu tragen. Beim Besuch von geimpften/genesenen Bewohnern im Bewohnerzimmer kann auf das Tragen einer Schutzmaske verzichtet werden.
- Besuche in Gemeinschaftsbereichen sind zulässig, sofern 90 Prozent der Bewohner gegen die COVID-19-Krankheit geimpft oder von der COVID-19-Krankheit genesen sind.
Auch der Hamburger Senat beabsichtigt, die Corona-Regeln für Seniorenpflegeheime in der Hansestadt zu lockern, berichtet dpa. Wie die Gesundheitsbehörde am 16. April mitteilte, dürfen sich vollständig geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen ab Freitag dieser Woche untereinander wieder ohne Maske und Mindestabstand treffen. Sie brauchen sich auch nicht mehr routinemäßig testen lassen. Das geimpfte Pflegepersonal muss nur noch einen Schnelltest pro Woche machen. Besucher müssen sich weiterhin testen lassen, dürfen aber wie vor der Pandemie täglich in die Heime kommen.
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