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Freitesten für Heimpersonal: Schnelltest soll ausreichen
Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen, die an Covid-19 erkranken, brauchen zukünftig keinen PCR-Test mehr, um sich sieben Tage nach Nachweis der Infektion freizutesten und ihre Isolation zu beenden. Das ist einer der Beschlüsse der Bund-Länder-Rund vom Montagabend.

Als Nachweis der Genesung soll zukünftig ein zertifizierter negativen Schnelltest ausreichen. Voraussetzung ist, dass seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen. Bisher war ein PCR-Test Pflicht. Ohne Test endet die Isolation wie gehabt nach zehn Tagen. Damit gelten für Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege die gleichen Regelungen wie für die allgemeine Bevölkerung.
Als Grund für die neue Regelung werden Engpässe bei den PCR-Tests und neue Erkenntnisse zu den Infektionsverläufen der Omikron-Variante angegeben.
Künftig sollen die zuverlässigeren PCR-Tests bei Personal in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern, Praxen und Pflegeheimen Vorrang bekommen. Vereinbart wurde weiterhin, Daten zur Impfquote von Beschäftigten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie Behindertenreinrichtungen zu erheben.
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