21. Jan 2022 | News
Vorrang für Pflege- und Gesundheitspersonal bei PCR-Tests
Beschäftigte in sensiblen Gesundheitseinrichtungen sollen bei der Laborauswertung von PCR-Tests auf das Coronavirus wie angekündigt bevorzugt zum Zuge kommen. Konkret sollen Labore laut eines Verordnungsentwurfs des Bundesgesundheitsministeriums verpflichtet werden, Proben von Beschäftigten in Kliniken, Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und jeweiligen ambulanten Diensten vorrangig zu untersuchen.

Angesichts knapper Kapazitäten und drastisch zunehmender Infektionen sei es notwendig, dass "eine vorrangige Befundung von Probenmaterial von Beschäftigten mit Kontakt zu besonders vulnerablen Personengruppen sichergestellt wird", heißt es in einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums mit Stand von Dienstagnachmittag.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte dies mit Blick auf die starke Ausbreitung der Virusvariante Omikron bereits angekündigt. Die Beschäftigten sollen dem Entwurf zufolge bei der Teststelle eine entsprechende Tätigkeit nachweisen. Die Teststellen sollen die Priorisierung dann im Vordruck ans Labor vermerken.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, dass der Vorrang nur für Beschäftigte gelten soll. "Millionen Menschen der vulnerablen Gruppe leben mitten unter uns. Sie und ihre Angehörigen gehören in die PCR-Test-Priorisierung", sagte Vorstand Eugen Brysch. Er warnte davor, schwerstkranke und pflegebedürftige Menschen und ihre Kontaktpersonen aus dem Schutzschirm zu entlassen.

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