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BEM eröffnet nach Krankheit neue Chancen

Viele Pflegekräfte können ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Nach längerer Krankheitsphase ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ­eine Möglichkeit, erfahrene Pflegekräfte für Betreuungsaufgaben zu begeistern. Rechtsanwältin Isabel Romy Bierther, Fachanwältin für Arbeits- und Medizinrecht in der Kanzlei Berten & Partner, Essen, skizziert in der aktuellen Ausgabe von Aktivieren Hintergrund, Voraussetzungen und Ablauf des Verfahrens.

Foto: Werner Krüper
Foto: Werner Krüper (vor Corona aufgenommen) Überschreiten Mitarbeiter durch langanhaltende oder wiederholte Arbeitsunfähigkeit die Grenze von sechs Wochen im Jahr, dann sollten die Führungskräfte, etwa auch die Leitung Soziale Betreuung, oder der Inhaber der Einrichtung ein Verfahren zur betrieblichen Wiedereingliederung einleiten.

In § 167 II SGB IX findet sich die Norm, die seit 2004 Arbeitgeber im Sozialgesetzbuch dazu verpflichtet das so genannte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zur Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiter durchzuführen.

Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter und auch der Führungskräfte in Pflege und Betreuung. Zu der körperlichen teils schweren und anspruchsvolle Arbeit, die von immer mehr älteren Arbeitnehmern erledigt wird kommen ständig steigende Anforderungen an die Mitarbeitenden. Da dies aber nicht nur in Pflege und Betreuung so ist, hat die Bundesregierung diese Präventionsregelung bewusst im Gesetz gelassen. Denn durch das BEM wird eine frühzeitige Intervention eingeführt, die die individuellen Chancen auf den Erhalt des Arbeitsplatzes und der Arbeitskraft sichern. “Vielfach haben schon jetzt Mitarbeiter, die in der aktiven Pflege nicht mehr eingesetzt werden konnten, im Rahmen eines BEM eine neue Beschäftigung in der Betreuung erhalten. Das ist für alle Beteiligten eine Win-Win Situation”, schreibt Bierther. Der Arbeitnehmer behalte seinen Arbeitsplatz und der Betreuungsbereich eine bekannte und bewährte Fachkraft. In Zeiten des Fachkräftemangels in der Pflege und zunehmend in der Betreuung sei das BEM wichtig, um ein frühzeitiges krankheitsbedingtes Ausscheiden von Mitarbeitern aus der Pflegeeinrichtung zu verhindern.

Mehr dazu lesen Sie in der aktuellen Aktivieren.

Passend dazu: Isabel Bierther betreut auch unsere Rubrik Coronavirus & Recht.