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PeBeM: Spielräume für den Sozialen Dienst nutzen
Die neue Personalbemessung verunsichert den Sozialen Dienst. Doch PeBeM bietet Chancen: Wer Bedarfe analysiert und Betreuung konzeptionell verankert, kann die Position im multiprofessionellen Team stärken.
Betreuung im Gesamtschlüssel
Die Personalbemessung nach § 113c SGB XI verändert die Rolle des Sozialen Dienstes grundlegend. Frühere länderspezifische Personalschlüssel wurden in einen gemeinsamen Pflege- und Betreuungsschlüssel überführt, wie Beraterin Jennifer Bäcker von Contech in der aktuellen Ausgabe von Aktivieren erläutert. Der Soziale Dienst ist nicht gestrichen, sondern integriert – mit konzeptionellem Gestaltungsspielraum. Einrichtungen können den Anteil sozialer Betreuung erhöhen und verschiedene Berufsgruppen verstärkt einsetzen. Die Entscheidung liegt beim Träger und folgt einer bewussten konzeptionellen Ausrichtung.
Grundlage ist eine Bewohner:innenanalyse. Sie zeigt, welche sozialen, kognitiven und emotionalen Bedarfe tatsächlich vorliegen und welcher Personalmix daraus folgt. Besonders bei Menschen mit demenziellen Veränderungen braucht es neben Pflegefachlichkeit auch sozialgerontologische Perspektiven. Einrichtungen, die diesen Bedarf berücksichtigen, können Pflegefachlichkeit gezielt durch qualifizierte Fachkräfte des Sozialen Dienstes ergänzen.
Drei zentrale Stellschrauben
Damit der Spielraum zugunsten der Betreuung genutzt wird, braucht es konzeptionelle Verankerung. Drei Stellschrauben sind zentral: Einrichtungen sollten festlegen, welchen Anteil der Soziale Dienst im Gesamtschlüssel einnimmt. Für den Sozialen Dienst sollten explizit Qualifikationen aus Sozialer Arbeit oder Sozialer Gerontologie verankert werden. Eine eigenständige Betreuungsleitung mit definierten Leitungsstunden sowie feste Formate für interprofessionelle Zusammenarbeit stabilisieren die Fachlichkeit.
Gemeinsame Prozesssteuerung
Die Pflegeprozesssteuerung erreicht ihre fachliche Tiefe erst, wenn Fachkräfte des Sozialen Dienstes systematisch eingebunden sind, weiß Bäcker. Sie bringen sozialwissenschaftliche, biografische und sozialgerontologische Perspektiven ein, die in rein pflegerischer Betrachtung fehlen. Strukturierte Fallbesprechungen, gemeinsame Pflegeplanungen und verbindliche Kommunikationsformate sind dafür die Grundlage.
Ein Praxisbeispiel zeigt: Pflege- und Betreuungsleitung entwickelten gemeinsam ein Konzept, das Aufgaben, Zuständigkeiten und Qualifikationsanforderungen klar beschreibt. Das Ergebnis: weniger Reibungsverluste, mehr Zeit für Bewohner:innen und eine gestärkte Rolle des Sozialen Dienstes. Wie tragfähig die soziale Betreuung künftig aufgestellt ist, entscheidet sich in der konzeptionellen Arbeit der Einrichtungen. Lesen Sie in der aktuellen Zeitschrift Aktivieren, welche konkreten Schritte zum Erfolg führen.
Passend dazu: Doku, PeBem, QPR: Was Betreuungsleitungen jetzt wissen müssen
Tipp, damit Sie Ihr Team bei Veränderungen gut mitnehmen können: Online-Seminar Dr. Mercedes Stiller zu Zielgesprächen mit Mitarbeitenden: https://vinc.li/Zielgespräch
Und: Wie Sie Qualität sichern, auch in der Sozialen Betreuung, ist Thema des „Fernlehrgang Qualitätsmanagement“ der Vincentz Akademie ab dem 19.10.2026.
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