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Zusammenarbeit: Fähigkeiten verbinden
Die Vorbehaltsaufgaben der Pflegefachkräfte führen zu einer besseren Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Sozialen Betreuung, die ihre speziellen Perspektiven auf den Bewohner beziehungsweise die Bewohnerin in den Pflegeprozess einbringen. Pflegeexpertin Heike Jurgschat-Geer stellt in der aktuellen Ausgabe von Aktivieren Beispiele guter Zusammenarbeit vor.

Der Pflegeprozess in einer Pflegeeinrichtung umfasst alle individuellen Unterstützungsbedarfe eines pflegebedürftigen Menschen von der Mobilität bis zur Tagesgestaltung und dem Erhalt der sozialen Kontakte.
Die beruflichen Qualifikationen für Fachkräfte des Sozialen Dienstes werden durch die Bundesländer reguliert. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise zählen dazu unter anderem Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen. Ergotherapeuten beraten und behandeln Personen mit dem Ziel einer selbstständigen Lebensführung. Im Fokus steht das Training von alltagsrelevanten Fertigkeiten und Fähigkeiten. Sozialpädagogen und Sozialarbeiter beraten und betreuen einzelne Personen oder Personengruppen mit sozialen Problemen. Ziel ist die Prävention, Bewältigung und Lösung dieser sozialen Probleme.
Berufsgruppen ergänzen einander mit ihren spezifischen Fähigkeiten
„Die Zusammenarbeit sollte so organisiert sein, dass die Berufsgruppen ihre besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Versorgungsprozess der Bewohnerinnen und Bewohner einbringen und sich ergänzen können“, so Jurgschat-Geer in der aktuellen Aktivieren. „Wir sprechen also über interprofessionelle Teamarbeit, die wir nun noch einmal wiederbeleben und mit Inhalten füllen müssen, um sie dann nicht nur im Leitbild festzuhalten, sondern auch tatsächlich im Alltag zu leben.“
Bei den Vorbehaltsaufgaben und der Gestaltung der Zusammenarbeit geht es nicht um hierarchische Fragen im Sinne des Organigramms, sondern um eine inhaltliche Koordination und Vernetzung der verschiedenen Berufsgruppen in der gemeinsamen Arbeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern. „Vieles werden Sie bereits machen. Manches muss vielleicht noch einmal reaktiviert oder angepasst werden“, so die Expertin.
Konkrete Praxisbeispiele und mehr dazu lesen Sie in der aktuellen Aktivieren.
Passend dazu: der Aktivieren-Schwerpunkt zu Vorbehaltsaufgaben im September 2022
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