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ZQP-Ratgeber gibt Einblick in Rechte pflegebedürftiger Menschen
Der neue ZQP-Einblick „Rechte pflegebedürftiger Menschen“ (hier bestellbar) fasst zusammen, was würdevolle Pflege ausmacht und zeigt zehn Merkmale guter Pflege sowie Rechte pflegebedürftiger Menschen auf.

Gute Pflege weist verschiedene, nachvollziehbare Merkmale auf, die sich zum Beispiel aus Gesetzen oder fachlichen Leitlinien und Standards ergeben.
Pflegebedürftige Menschen können erwarten, dass diese bei der Pflege beachtet werden. Um ihnen und ihren Angehörigen, Orientierung zu Merkmalen guter professioneller Pflege und ihren Rechten in der Praxis geben, hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) in seinem neuen EINBLICK „Rechte pflegebedürftiger Menschen“ dies in zehn Punkten zusammengefasst.
Selbstbestimmtheit ist Kernkriterium guter Pflege
Der neue, kostenlose ZQP-Kurzratgeber fasst prägnant zusammen, was man zum Thema gute, würdevolle Pflege wissen sollte – beispielsweise, was sie bedeutet und auf welchen Grundwerten sie beruht. So sind Ziele etwa Wohlbefinden, Gesundheit und Sicherheit pflegebedürftiger Menschen. „Es darf in der Pflege nicht zu Bevormundung oder Zwang kommen. Selbst wenn pflegebedürftige Menschen sich nicht mitteilen können, muss nach ihrem Willen gehandelt werden. Dafür sollten alle an der Pflege beteiligten Personen sorgen“, erklärt Daniela Sulmann, Pflegefachfrau und Geschäftsleiterin für Interventionsentwicklung und Praxistransfer des ZQP.
Zudem gibt der Einblick einen Überblick, welche Grundlagendokumente relevant sind. Dazu gehört unter anderem die deutsche Pflege-Charta; sie ist das zentrale Grundsatzdokument für eine gute, würdevolle Pflege und erläutert konkret, wie sich die Rechte im Alltag pflegebedürftiger Menschen widerspiegeln sollten.
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