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Vergleichsvorschlag um gemeinsames Essen geimpfter Bewohner

Im Rechtsstreit um das gemeinsame Essen in einem Seniorenheim in Südbaden prüfen beide Parteien einen Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg. Demnach könnte der Betrieb der Cafeteria als Gemeinschaftsraum für geimpfte und genesene Bewohner sowie Mitarbeiter erlaubt werden. Jetzt hat das Landratsamt Lörrach den VGH Mannheim um Aufschub hinsichtlich eines Vergleichsvorschlags gebeten.

Hammer Richter Gericht
AdobeStock/RobertoM Der VGH ist der Auffassung: Der Betrieb der Cafeteria als Gemeinschaftsraum für geimpfte oder genesene Bewohner und Mitarbeiter kann erlaubt werden.

Eigentlich sollten beide Parteien bis Montag entscheiden. Nun hat die Behörde nach einer Mitteilung vom Freitag eine Fristverlängerung bis zum 21. April beantragt. Sie begründete dies mit neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für vollständig geimpfte Personen, wonach diese kaum noch ansteckend seien.. Die Empfehlungen müssten auf Landes- und Bundesebene noch ausgewertet werden. Eine Entscheidung des VGH zum Antrag steht noch aus. Patientenschützer sind empört.

Der Anwalt des Seniorenzentrums in Steinen (Landkreis Lörrach) sprach von einer abermals “bizarren Wendung” des Falls. “Das Land schiebt den dringend gebotenen Grundrechtsschutz für die geimpften Bewohnenden der Senioreneinrichtung, den inzwischen auch der VGH Baden-Württemberg mit seinem Vergleichsvorschlag eingeräumt hat, abermals auf die lange Bank”, kritisierte Patrick Heinemann. Es sei kaum mehr nachvollziehbar, wie Verwaltungsgerichtsbarkeit und Regierung mit den Grundrechten geimpfter Senioren umgingen.

Der Leiter des Heims, Wolfram Uhl, hatte bereits begonnen, alles für eine Wiedereröffnung vorzubereiten: “Wir hoffen sehr, dass die Senioren schon die nächsten Tage wieder zusammen sitzen, essen und spielen können”, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Von den Bewohnern der 56 Einzelhaushalte in dem Zentrum für Betreutes Wohnen seien fast alle geimpft.

Der Streit um die Kantinen-Öffnung hat schon mehrere Gerichte beschäftigt. Nach dem Verwaltungsgericht Freiburg hatte auch der VGH in Mannheim die Öffnung Mitte März abgelehnt (wir berichteten). Dagegen hatte der Anwalt des Seniorenzentrums, Patrick Heinemann, eine Anhörungsrüge erhoben und zugleich das Bundesverfassungsgericht angerufen. Prävention und Infektionsschutz seien wichtig, hätten aber ihre Grenzen. Die Senioren litten nun schon seit einem Jahr massiv unter der Isolation durch die Corona-Maßnahmen. Heinemann vertritt das Heim sowie einen 79 Jahre alten Bewohner.