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Transsexuelle Bewerberin ist im Altenheim unerwünscht

Eine transgeschlechtliche Frau kämpft am Düsseldorfer Arbeitsgericht um eine Entschädigung. Sie sieht sich wegen ihrer sexuellen Identität benachteiligt.

Transsexuelle Bewerberin abgelehnt
Foto: AdobeStock/hikdaigaku86 Die Leitung eines Pflegeheims lehnte die Einstellung einer transsexuellen Bewerberin ab, weil die Bewohnerinnen und Bewohner Vorbehalte hatten.

Die 27-Jährige hatte im November in dem Pflegeheim in Moers zur Probe als Pflegeassistentin gearbeitet. Danach hatte sich der Heimleiter mit ihrer Arbeit sehr zufrieden gezeigt, ihr aber trotzdem eine Absage erteilt.

Leitung des Pflegeheims will Belange der Bewohnenden berücksichtigen

Die Nachricht hatte er der Frau auf der Mailbox hinterlassen, sie dabei mal als Herr, mal als Frau angesprochen und von „ihrer Neigung“ gesprochen. Mehrere Heimbewohner hätten Vorbehalte geäußert und wollten sich nicht von ihr pflegen lassen. Deshalb müsse er ihr leider absagen.

„Dass das unglücklich formuliert war, darüber sind wir uns alle einig“, sagt der Anwalt der beklagten Betreiberin von Seniorenheimen, Klaus Thönißen, am Freitag. „Dafür hat sich meine Mandantin auch ausdrücklich entschuldigt.“ Insoweit sei die Sache auch unstreitig.

Das Pflegeheim sei aber verpflichtet sei, die Belange der Bewohner zu berücksichtigen. Und um deren Vorurteile gehe es nun. Im Tagdienst könne man auf solche Befindlichkeiten der Kunden noch eingehen und eine andere Pflegekraft schicken, aber im Nachtdienst, wofür die Stelle ausgeschrieben sei, sei dies nicht möglich.

Jetzt geht es um eine Entschädigung

Jetzt läuft alles auf ein Vergleichsangebot hinaus. Arbeitsrichterin Christiane Schönbohm ermunterte beide Seiten, ihre Vergleichsgespräche fortzusetzen. Die Seniorenheimbetreiberin hatte der Mandantin 4.000 Euro Entschädigung geboten, was 2,5 Monatsgehältern entspricht. Die Anwältin der Klägerin, Johanna Kröber, fordert 6.000 Euro als Entschädigung für den Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Die „Rheinische Post“ hatte zuerst über den Fall berichtet.

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