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Streit um Kantinenöffnung beigelegt
Im Streit um das gemeinsame Essen für geimpfte Bewohner im Seniorenzentrum Mühlehof in Steinen (Kreis Lörrach) hat nach der Einrichtung nun auch das Land einem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim weitestgehend zugestimmt. “Wir sind an einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Einigung interessiert. Dabei gilt es, das Bedürfnis älterer geimpfter Menschen nach Normalisierung genauso im Blick zu behalten wie alle Erkenntnisse des Gesundheitsschutzes”, sagte Baden-Württemberg Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am 12. April in Stuttgart.

Der VGH hatte, nach zunächst abschlägigem Bescheid, grünes Licht für die Öffnung der Caféteria gegeben. Das Landratsamt Lörrach hingegen wollte sich zunächst mit dem Sozialministerium abstimmen. Laut Vorgabe des Gerichts hatte das Land dafür bis Montag Mitternacht Zeit (wir berichteten).
Das Seniorenzentrum Mühlehof möchte seine Cafeteria wieder öffnen, damit die Senioren zusammen essen können. Dafür war der Anwalt bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat nach einer zunächst abschlägigen Entscheidung einen Vergleichsvorschlag vorgelegt den Betrieb der Cafeteria für geimpfte oder genesene Bewohner und Mitarbeiter erlaubt. Er hatte das mit einer Neueinschätzung des Robert Koch-Instituts begründet, wonach Geimpfte kaum noch ansteckend seien. Das Seniorenzentrum nahm den Vorschlag am Montag an. Diesem stimmte am Montagabend auch das Gesundheitsministerium weitestgehend zu.
Unterdessen bekommt der Streit um gemeinsames Essen geimpfter Senioren in Corona-Zeiten immer mehr bundesweite Relevanz. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe forderte jetzt Lockerung der Corona-Einschränkungen für geimpfte Heimbewohner und warnte vor Grundrechtsverletzungen. “Es ist ganz grundsätzlich eine Frage, ob die sehr restriktiven Einschränkungen, die in Seniorenheimen gelten, überhaupt vertretbar sind”, erklärte Kuratoriumsmitglied und Sozialpolitik-Professor Frank Schulz-Nieswandt. “Denn auch Heimbewohner haben das Recht, zumindest mit darüber zu entscheiden, ob und in welche Gefahr sie sich bringen wollen, um etwa Freiheitsrechte nicht gänzlich zu verlieren.”
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