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NRW: Negativer Selbsttest reicht für Besuch im Pflegeheim

Kurz vor Weihnachten lockert Nordrhein-Westfahlen die coronabedingten Besuchsvorschriften für Alten- und Pflegeheime sowie für Krankenhäuser.

NRW: Negativer Selbsttest reicht für Besuch im Pflegeheim
Foto: AdobeStock/Basilicostudio_Stock Eine Frau testet sich zuhause mit einem Covid-Schnelltest.

Ab 23. Dezember werden unter anderem für den Besuch in Pflegeheimen und Krankenhäusern keine gesonderten Testnachweise von Teststellen mehr benötigt. Es reiche ein negativer Selbsttest, teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Freitagabend via Twitter mit. In Zweifelsfällen oder bei Symptomen könnten Einrichtungen jedoch einen Kontrolltest durchführen lassen.

Die neue Regelung stehe im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz, teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Altenpflege-Nachfrage mit. § 28b IfSG sehe ausdrücklich vor, dass die Länder Ausnahmen von der bundesgesetzlich geregelten Testpflicht treffen und damit Personengruppen von der Testpflicht ausnehmen können. Von dieser Möglichkeit, habe das Land schon bisher Gebrauch gemacht, in der Weise, dass für das Personal in den Krankenhäusern beispielsweise ein Selbsttest ohne Aufsicht ausreichend ist.

„Mit der ab dem 23.12.2022 geltenden Regelung ist eine weitere Personengruppe von der Testpflicht ausgenommen, nämlich Besucherinnen und Besucher, die zuvor zu Hause einen Selbsttest durchgeführt haben und dies auf Verlangen zusichern“, so der Ministeriums-Sprecher. Mit der Regelung sei demnach keine Lockerung der Testpflicht verbunden, sondern lediglich eine weitere Option der Testdurchführung geregelt worden.

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