News

Infektionsschutzgesetz: mehr Tests und obligatorische Impfung

Der Bundesrat hat am 19. November nach langem Ringen grünes Licht für neue Corona-Auflagen gegeben. Die Länder stimmten einstimmig für das umstrittene, von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Infektionsschutzgesetz. Für Pflegeheime sind Testpflichten für Beschäftigte und Besucher vorgesehen. Das Infektionsschutzgesetz eröffnet zudem die Option, für das Personal im Kontakt mit besonders vulnerablen Gruppen wie Pflegebedürftigen eine Impfpflicht einzuführen.

Impfung_AdobeStock_weyo
Foto: AdobeStock/Stockweyo Eine berufsbezogene Impfpflicht kann dem frisch verabschiedeten Infektionsschutzgesetz auf den Weg gebrach werden.

Die Länder wollen Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflege- und Behindertenheimen sowie bei mobilen Pflegediensten zur Corona-Impfung verpflichten, und zwar “einrichtungsbezogen” und bei Kontakt mit besonders gefährdeten Personen. Der Bund soll dies umsetzen. “Das Gesundheitsministerium muss dies schnellstmöglich umsetzen”, so Caritas-Präsidentin Eva Marina Welskop-Deffaa. Eine berufsgruppenbezogene Impfpflicht dürfe sich nicht auf Pflegekräfte und Ärzt:innen beschränken, sondern müsse Beschäftigte aller Einrichtungen umfassen, die engen Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben.

Passend dazu: DPR: Impfpflicht einrichtungs- statt berufsbezogen

Hintergrund für die Gesetzesänderung ist, dass die vom 19. Deutschen Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 ausläuft und vom 20. Deutschen Bundestag nicht verlängert wurde. Als Rechtsgrundlage für Grundrechtseinschränkungen und Schutzvorkehrungen dient künftig ein neuer, bundesweit anwendbarer Maßnahmenkatalog.