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Fördermittel für Digitalisierung für weitere sieben Jahre

Das Förderprogramm zur Digitalisierung im Gesundheitswesen ist verlängert worden. Die Anteilsfinanzierung kann nun bis 2030 beantragt werden.

Geburtstag im Bett, Foto: Werner Krüper
Foto: Werner Krüper Auch zur Sicherung von Teilhabe auf digitalem Weg: Der einmalige Zuschuss für digitale und technische Ausrüstung kann bis 2030 beantragt werden.

Fördermittel für Digitalisierung für weitere sieben Jahre: Die Pflegeversicherung fördert in den Jahren 2019 bis 2030 die Anschaffung von digitaler und technischer Ausrüstung für Pflegeeinrichtungen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro je Einrichtung. Darauf weist der Paritätische Gesamtverband in seinem Newsletter hin. Anspruch haben demnach alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist der Zeitraum, in dem Pflegeinrichtungen den Zuschuss beantragen können, nun länger. Bis dahin lief das Förderprogramm nur bis 2023, jetzt wurde es um sieben Jahre – bis 2030 – verlängert.

Zielrichtung des Förderprogramms weiter gefasst

Die Potenziale der Digitalisierung sollen mit Hilfe der Anteilsfinanzierung über einen längeren Zeitraum wirksam werden.
Das Förderprogramm erweitert zudem seine Zielsetzung: Die Anschaffungen können nun neben der Entlastung der Mitarbeitenden auch zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Pflegebedürftigen sowie zur Stärkung ihrer Beteiligung dienen.
Antragsformulare finden Sie auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes.

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