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Erste Länder lassen Lockerungen zu

Nach weitgehender Durchimpfung in Altenpflegeeinrichtungen haben mehrere Bundesländer  Lockerungen bei den Besuchsregelungen beschlossen. Zuletzt hatte Hessen mitgeteilt, dass mit 98 Prozent nahezu alle Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheimen mindestens einmal gegen das Coronavirus geimpft seien.

Foto: AdobeStock/Gina Sanders
Foto: AdobeStock/Gina Sanders Sind Besuche bald wieder ohne Maske möglich? Während einige Bundesländer bei Heimbesuchen langsam lockerer lassen, warnt der bpa in Brandenburg, dass schnelle Lockerungen Pflegende und Bewohner gefährden könnten.

Damit stehen in Hessen leichte Lockerungen bei den Corona-Regeln für Besuche bevor. Von den 57 214 Bewohnerinnen und Bewohnern der Alten- und Pflegeheime (Stand: 31.12.2019) hätten mehr als 98 Prozent ihre Erstimpfung und knapp 73 Prozent die Zweitimpfung erhalten (Stand 30. März), teilte das Sozialministerium in Wiesbaden mit. Die Besuchsmöglichkeiten werden ab April auf zwei Personen pro Tag erweitert. Bislang galt: Die Bewohner dürfen zweimal pro Woche von bis zu zwei Personen besucht werden.

In Schleswig-Holstein gelten seit dem 29. März neue Besucherregelungen in Pflegeeinrichtungen. Die bisherige Begrenzung auf zwei feste Personen zum persönlichen Besuch ist aufgehoben. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen ist auch für wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote und Gemeinschaftsveranstaltungen aufgrund der in den Heimen abgeschlossenen Impfkampagne zulässig. Persönliche Besucherinnen und Besucher, die nachweislich über einen hinreichenden Impfschutz verfügen, sind von der allgemeinen Testpflicht ausgenommen. Dies bedeutet, dass nach der letzten erforderlichen Impfung der Besucherinnen und Besucher eine Zeit von zwei Wochen vergangen sein muss.

Auch die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen in Bayern können seit 27. März wieder mehr Besuch empfangen. Die Beschränkung auf eine Person pro Tag fällt weg, wie aus der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hervorgeht. Der Schritt wird damit begründet, dass in den Einrichtungen bereits sehr viele Menschen geimpft sind. Besucher müssen weiter einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Dies ist nun aber auch mit einem Selbsttest unter Aufsicht in der Einrichtung möglich.

Angesichts der vielen Schutzimpfungen in Alten- und Pflegeheimen sind auch in Mecklenburg-Vorpommern Lockerungen der dortigen Corona-Auflagen möglich. Die überarbeitete Verordnung ist am 1. April in Kraft getreten. Über Ostern soll jeder Bewohner von zwei Menschen pro Tag besucht werden können. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen wieder gemeinsam essen und mehr Gruppenangebote in Anspruch nehmen können. Nach Ostern sollen täglich mindestens vier Stunden lang Besuche erlaubt sein, eine Personenbegrenzung ist dann nicht mehr vorgesehen, wie ein Sprecher sagte. Im Nordosten wurden demnach in allen Alten- und Pflegeheimen eine Erstimpfung angeboten, in 99 Prozent ebenfalls die notwendige zweite Impfung. Die Lockerungen sind jedoch an Voraussetzungen geknüpft. Dazu zählt laut Ministerium etwa, dass die Zweitimpfungen gegen das Coronavirus in der jeweiligen Einrichtung mehr als 14 Tage zurückliegen und kein Infektionsgeschehen besteht. Die verpflichtenden Tests für Besucher und Mitarbeiter sollen strikt beibehalten werden.

Die brandenburgische Landesregierung hat angekündigt, die Maskenpflicht bei Besuchen in Bewohnerzimmern von stationären Pflegeeinrichtungen aufzuheben. Die Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) in Brandenburg, Ellen Fährmann, warnt angesichts dieser Ankündigung bei Aufhebung der Maskenpflicht vor neuen Infektionen. “Wir befinden uns mitten in der dritten Infektionswelle und die bewährten Hygiene- und Testkonzepte müssen weiter gelten. Denn bisher ist nicht klar, ob eine geimpfte Person nur vor schwerem Verlauf geschützt ist oder vollständig vor einer Infektion.” Schutzmaßnahmen seien auch mit Blick auf die Familienangehörigen der Mitarbeitenden notwendig.

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