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Einrichtungsbezogene Impfpflicht vor Verlängerung?

Die Bundesregierung prüft eine Fortführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht über das Jahresende 2022 hinaus. Nach derzeitigem Stand sollte sie zum 1. Januar 2023 auslaufen.

Foto: AdobeStock/Choroba Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sollte Ende des Jahres 2022 auslaufen.

Die mögliche Verlängerung werde aktuell geprüft und in Kürze mit Ländern und Verbänden abgestimmt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Die Bundesregierung gehe weiter davon aus, dass die Impfung das Risiko einer Übertragung reduziere. Sie verweist auf entsprechende Studien, nach denen sich die Übertragbarkeit der Infektion um etwa 6 bis 21 Prozent nach Grundimmunisierung und nach Auffrischimpfung um weitere 5 bis 20 Prozent reduziert.

Laut einer Erhebung des Robert Koch-Instituts waren im März 2022 92,5 Prozent des Personals grundimmunisiert. 66 Prozent hatten eine erste Auffrischimpfung und 9,5 Prozent eine zweite Auffrischimpfung. Die Impfquote in den Alten- und Pflegeheimen variiert sehr stark. So lag im März die Spannweite der Impfquoten zwischen 50 und 100 Prozent.

Passend dazu: Impflicht für Beschäftigte in der Altenpflege ist verfassungsgemäß