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Eilantrag gegen Quarantäne stattgegeben

Eine vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Bewohnerin eines Pflegeheims hat sich vor Gericht erfolgreich gegen eine vom Gesundheitsamt angeordnete 21-tägige Quarantäne gewehrt. Das teilte das Verwaltungsgericht Münster am Dienstag mit und gaben dem Eilantrag statt. Der 80-Jährigen sollte es untersagt sein, ihre Räume ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen und Besuche zu außerhalb ihres Haushalts zu empfangen.

Foto: AdobeStock/rido
Foto: AdobeStock/rido Viele Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen müssen Einschränkungen hinnehmen, obwohl sie vollständig geimpft sind.

Die Frau aus Altenberge im Münsterland hatte Kontakt zu einer Person, die mit einer gefährlichen Variante des Coronavirus infiziert war. Auf Anweisung des Gesundheitsamtes sollte sie für 21 Tage ihr Zimmer nicht mehr verlassen. Die spezielle Anordnung für die isolierte Versorgung gilt für die Bewohner von Altenheimen oder Pflegeheimen.

Diese Ordnungsverfügung erklärte das Gericht für rechtswidrig. Es ließe sich zwar trotz vollständiger Impfung nicht komplett ausschließen, dass die Frau Erreger aufgenommen habe. Aber es lägen Ermessensfehler vor. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde am Oberverwaltungsgericht ist möglich.

Die Richter kritisierten, dass das Gesundheitsamt nicht auf die individuelle Situation der Frau eingegangen sei. Eine Quarantäne in einer Pflegeeinrichtung sei eine weitaus höhere Belastung als im normalen häuslichen Umfeld. Auch habe das Amt nicht berücksichtigt, dass die Frau aus gesundheitlichen Gründen auf Bewegung angewiesen sei. Ausnahmen von der Absonderungspflicht seien nicht erwogen wurden. Dies wäre aber ohne weiteres möglich gewesen, erklärten die Richter. So hätte die Frau mit FFP2-Masken oder Schutzkleidung ausgestattet werden können, wie sie das Pflegepersonal bei Corona-Fällen trägt. Mögliche Zusammentreffen mit anderen Bewohnern hätten zudem verhindert werden können, indem sie in nur zu einer bestimmten Zeit ihre Zimmer für ihr Sportprogramm verlässt.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte die Politik auf, auf das Urteil aus Münster zu reagieren. „Es kann nicht sein, dass allein Gerichte Grundrechtseinschränkungen beenden. Die Politik muss endlich Verantwortung übernehmen“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Trotz Zweitimpfung herrschten in den 12.000 Pflegeeinrichtungen oft strengste Kontaktbeschränkungen.