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Diskussion um assistierten Suizid in der Altenpflege

Im Deutschen Bundestag werden derzeit zwei Gesetzesentwürfe für einen assistierten Suizid beraten. Das Thema ist umstritten, insbesondere bei der Frage, wie weit die Autonomie am Lebensende gehen darf.

Palliativ, Foto: Werner Krüper
Foto: Werner Krüper Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten will ärztliche Suizidassistenz erlauben, eine andere Gruppe will bestimmte Formen davon verbieten. Sehr gegensätzlich sind in der Frage auch die Positionen von Kirchen und Patientenschützern.

Zum Hintergrund: Die Beihilfe zum Suizid muss neu geregelt werden, weil das Bundesverfassungsgericht das Verbot organisierter, sogenannter geschäftsmäßiger Hilfe beim Suizid kassiert hatte. Es geht dabei um die Überlassung tödlich wirkender Medikamente als besondere Form der Sterbehilfe.

Zwar zeigt sich auch die Kirche offen für assistierten Suizid in christlichen Alten- und Pflegeeinrichtungen. „Im Falle eines unheilbaren Leidens, das unabwendbar zum Tod führt, beweist sich Würde für mich darin, einem Menschen die Autonomie über sein Leben zu erhalten“, sagte der theologische Vorstand des Diakonischen Werks Rheinland-Westfalen-Lippe, Christian Heine-Göttelmann, der „Rheinischen Post“, wie der Evangelische Pressedienst (epd) berichtet. Assistierter Suizid sei laut Heine-Göttelmann aber nicht in allen sozialen Zusammenhängen vertretbar.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warf Kirchenvertretern indes „romantische Vorstellungen“ vor. Vorstand Eugen Brysch kritisierte das Konzept, „nur einer bestimmten Gruppe ein Tötungsangebot zu machen“. Das Bundesverfassungsgericht stelle eindeutig klar, dass Hilfe zur Selbsttötung nicht auf das Lebensende oder Leidenskriterien begrenzt sein dürfe. Daher werde es „auch Menschen mitten im Leben geben, die in freier Selbstbestimmung in einer christlichen Einrichtung die Suizidhilfe fordern werden“, so Brysch.