News
Die Hälfte der Pflegeheime hat das Betreuungspersonal aufgestockt
Die stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben seit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2015 ihr Betreuungspersonal deutlich aufgestockt. Rund die Hälfte erfülle inzwischen den im Gesetz vorgesehenen neuen Personalschlüssel.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU): Die stationären Pflegeeinrichtungen beschäftigen seit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes deutlich mehr Betreuungspersonal.
Foto: Archiv
Das sagte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in Berlin. Nach dem ersten Pflegestärkungsgesetz soll die Betreuungsrelation in Pflegeeinrichtungen dahingehend verbessert werden, dass auf eine Betreuungskraft maximal 20 Pflegebedürftige kommen. Bisher lag der Schlüssel bei 24 Pflegebedürftigen pro Betreuungskraft. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen von bisher 25 000 auf 45 000 erhöht werden kann.
Diese Betreuerinnen und Betreuer sollen in enger Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal beim Lesen, Basteln oder Spazierengehen Unterstützung leisten. Die Kosten für das Zusatzpersonal werden durch die gesetzlichen und privaten Pflegekassen getragen.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren