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Selbstbestimmung & Körperpflege: Was will der Bewohner?
Auch Menschen mit Demenz möchten selbstbestimmt handeln. Die Körperpflege ist dabei oft ein schwieriges Feld. In der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Altenpflege finden Pflegekräfte Tipps, wie Sie die Selbstbestimmung beim Bewohner fördern und kritische Situationen lösen können.

Das Selbstbestimmungsrecht des pflegebedürftigen Bewohners ist immer ausschlaggebend. Foto: Werner Krüper
Wenn wir uns mit Selbstbestimmung und selbstbestimmtem Verhalten in der Pflege auseinandersetzen ist es hilfreich, erst einmal die Begrifflichkeiten darzulegen. Zu Recht stellt sich nämlich die Frage, ob wir Selbstbestimmung auch dann als solche akzeptieren, wenn wir vermeintlich "schon wissen, was gut für den Anderen" ist. Die Qualitätsmanagement-Expertin Claudia Heim sagt: "Selbstbestimmung bedeutet, dass die betroffene Person sich selbst Attribute zuweist, dass der Mensch bestimmt, wer er ist. In diesem Zusammenhang möchte er auch so wahrgenommen werden. Selbstbestimmung zeigt den Weg auf, den jemand beschreiten möchte, und er erwartet, dass dies so respektiert wird. Dies gilt auch für Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind", so Heim.
Was uns einerseits als selbstverständlich erscheinen mag, ist andererseits durchaus eine Herausforderung im täglichen Umgang mit Bewohnern. Dies gilt vor allem dann, wenn es um die direkte Pflege geht, beispielsweise die Morgentoilette. Selbstbestimmung beruht nicht nur auf logischen Denkvorgängen und rationalem Erkennen. Sie ist vielmehr auch Ausdruck emotionaler Grundstimmungen und geprägt durch das eigene Erkennen im Auge des Anderen. Somit sind Pflegekräfte ein Spiegel für Bewohner und umgekehrt. Im Alltag bedeutet dies, dass zwischenmenschliche Begegnungen, mögen sie erfreulich sein oder nicht, immer mit beiden Personen zu tun haben.
Wie Pflegekräfte dies in der täglichen Praxis umsetzen können und welche Lösungen es für die Körperpflege gibt, lesen Sie in der In der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Altenpflege.
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