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Pflege und Betreuung Hand in Hand
Damit sich Soziale Betreuung und Pflege im Sinne des Pflegestärkungsgesetzes II zu einem Ganzen verbinden, braucht es geeignete Strukturen und Prozesse. In der Januar-Ausgabe von Aktivieren erfahren die Leser, wie sie Leistungen entsprechend steuern und verzahnen.

Vereint, vernetzt, verbessert – wie Pflege- und Betreuungsleistungen ineinandergreifen und was dies organisatorisch voraussetzt, ist Thema in Aktivieren 1/2016.
Foto: Werner Krüper
Während sich der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff auf die körperlichen Verrichtungen der Selbstversorgung konzentrierte, finden nun auch kognitive und soziale Aspekte Eingang in die Definition von Pflegebedürftigkeit. Sie begründen per Definition einen Leistungsanspruch auf Soziale Betreuung. Damit stellt sich für Leitungen in der Sozialen Betreuung auch die Frage, wie diese ganzheitliche Sicht zukünftig in der Praxis gelebt werden kann.
Im Rahmen der Aufbauorganisation kann der Zuschnitt der Stellen neu angedacht werden. Damit ist verbunden, die hierarchische Einordnung und die Verantwortungsbereiche zu prüfen. Grundsätzlich wäre es denkbar, die alltäglichen Betreuungsleistungen und die zusätzliche Aktivierung der Pflegedienstleitung disziplinarisch zu unterstellen. Ein anderer Ansatz wäre, die Sozialen Betreuung als interner Dienstleister nach dem Center Konzept zu gestalten. Die Leitung Sozialer Dienst verantwortet mit dem Betreuungskräfteteam das Angebot an Betreuungsleistungen. Welche Vor- und Nachteile diese und andere Ansätze bieten, ist Thema im Schwerpunkt von Aktivieren im Januar. Aktivieren-Autorin Heike Jurgschat-Geer stellt Lösungsansätze und ihre praktische Umsetzung vor.
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