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Patientenschützer wollen einheitliche Besuchsregelungen

Nach Angaben des BIVA-Pflegeschutzbundes werden Heimbewohnerinnen und Bewohner ohne nachvollziehbare Gründe weiterhin an freien Besuchsentscheidungen gehindert, auch wenn sich die Besuchssituation insgesamt deutlich verbessert habe. Das hat eine Online-Umfrage des Verbandes unter mehr als 1.000 Betroffenen ergeben. Die unterschiedlichen Besuchsregelungen der Bundesländer in Alten- und Pflegeheimen gleichen derzeit einem Flickenteppich.

Foto: AdobeStock/Satjawat Die Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen haben sich deutlich verbessert - dennoch sind die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern kaum zu überblicken.

30 Prozent der Umfrageteilnehmenden dürfen wieder täglich Besuch erhalten, 40 Prozent mehrmals in der Woche. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber Herbst 2020. Damals durften nur 17 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner täglich Besuch empfangen. Fast drei Viertel dürfen inzwischen Besuch auf ihrem Zimmer bekommen. Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes, kritisiert, dass mehr als die Hälfte der Besuchszeiten auf eine Stunde begrenzt sei: „Eine entspannte Besuchsatmosphäre kann unter Zeitdruck nicht entstehen.“ Stegger fordert an den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner orientierte, nachvollziehbare und einheitliche Besuchsregelungen in allen stationären Einrichtungen.

Kurz vor Ostern haben einige Bundesländer die Corona-Regeln in Alten- und Pflegeheimen angesichts hoher Impfquoten gelockert (wir berichteten). In Mecklenburg-Vorpommern können Bewohner laut Sozialministerium seit Gründonnerstag je nach Impffortschritt im Heim öfter Besuche empfangen und auch miteinander mehr unternehmen. Auch in Bayern, Brandenburg, Hessen und Schleswig-Holstein wurden nach Angabe der zuständigen Ministerien die Corona-Regeln in Alten- und Pflegeheimen entschärft.

In Nordrhein-Westfalen sind bereits seit Mitte März laut Schutzverordnung „interne Veranstaltungen in stationären Pflege-Einrichtungen“ für Bewohner, Beschäftigte und direkte Angehörige erlaubt. Die Mund-Nase-Bedeckung dürfe im direkten Kontakt abgelegt werden, wenn Bewohner bereits über einen „vollständigen Impfschutz“ verfügten. In Berlin sind in Einrichtungen, in denen mindestens 80 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner vollständig geimpft sind mit maximal zehn Anwesenden Konzerte, Theateraufführungen oder gemeinsames Singen erlaubt. Allerdings müssen alle Teilnehmenden Maske tragen und Abstands- und Hygieneregeln beachten.

Aber nicht alle Bundesländer gehen diesen Weg: So ließen nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur Baden-Württemberg und Niedersachsen die Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen in der Neuauflage ihrer Corona-Verordnung unverändert. Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Leistungen (bpa) ist eher vorsichtig. „Die Landesregierung setzt mit schnellen Lockerungen Pflegende und deren Familien sowie Bewohnerinnen und Bewohner erneut Gefahren aus“, kritisierte die bpa-Landesvorsitzende Ellen Fährmann die Entscheidung der brandenburgischen Landesregierung, die Maskenpflicht in Pflegeheimen zu lockern. Das sei ein großes Risiko.