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Menschen mit Behinderung ins Team integrieren
Vielfach erleben Pflegeeinrichtungen Mitarbeiter mit Handicap als sehr motiviert, interessiert und gut vorbereitet – auch und gerade in der Sozialen Betreuung. Ihr Einsatz wird gefördert.

“Viele Arbeitgeber berichten, dass sich gerade diese Mitarbeiter sehr loyal der Einrichtung gegenüber verhalten. Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, wird darüber hinaus als soziales Engagement wahrgenommen”, schreibt Isabel Romy Bierther in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Aktivieren. Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Medizinrecht weiß: “Wenn auch die Leitungskräfte den Einsatz befürworten, dann gibt es viele gesetzliche Förderungsmöglichkeiten.” Sie finden sich im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Integrationsämter oder Arbeitsagenturen bieten Beratungs- und Vermittlungsleistungen, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen, unterstützen bei Weiterbildungen und leisten Zuschüsse für die Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes oder technische Hilfsmittel.
Das Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber aber auch zur Beschäftigung dieser Menschen. “Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen”, schreibt Bierther. Zu beachten ist, dass für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen besondere Regelungen gelten – nachzulesen in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Aktivieren.
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