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Heimbesuch: Auch Geboosterte brauchen Test
Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen müssen sich weiterhin testen lassen, auch wenn sie bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. In anderen gesellschaftlichen Bereichen, wie Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, sollen Menschen mit einer dritten Impfung von erleichterten Zugangsregeln profitieren.

Darauf verständigte sich die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Bund und Ländern am Dienstag. Demnach sollen für Geimpfte mit Booster-Auffrischimpfung zusätzliche Tests bei Corona-Zugangsregeln weitgehend wegfallen. Die Erleichterungen beim Zugang nach dem Modell 2G plus sollen aber spätestens nach zwei Monaten überprüft werden.
„Wir müssen die vulnerablen Gruppen schützen, daher müssten sich auch Geboosterte beim Betreten von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen noch testen lassen“, begründete der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek die Ausnahmen für Pflegeeinrichtungen. Das geringe Restrisiko sei in diesen Bereichen zu hoch.
In Baden-Württemberg sogar PCR-Test nötig
Baden-Württemberg verschärft die Regeln für ungeimpfte Besucherinnen und Besucher. Diese müssen ab 20. Dezember in der Alarmstufe II einen negativen PCR-Test vorlegen, um Alten- und Pflegeheime zu betreten.
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