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Eine Frage der Haltung
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist in Kraft getreten. Seine zentralen Elemente sind die Selbstbestimmung des zu Pflegenden und die Förderung seiner Selbstständigkeit. Das erfordert von Pflegekräften, ein neues Pflegeverständnis an den Tag zu legen, das sich auch in der täglichen Arbeit widerspiegelt.

Foto: Werner Krüper
Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff geht ein Paradigmenwechsel, also ein fundamentaler Wandel bei den Rahmenbedingungen für die Versorgung und Begleitung pflegebedürftiger Personen einher. Erstmals werden nicht nur körperliche, sondern auch kognitiv-psychische, kommunikative und verhaltensbezogene Beeinträchtigungen vollumfänglich berücksichtigt. Damit verbunden sind die neuen Begutachtungsrichtlinien, wonach statt drei Pflegestufen nun fünf Pflegegrade ermittelt werden. Das wirkt sich auf die Pflege aus, denn dieser Paradigmenwechsel beinhaltet auch, dass Denk- und Verhaltensmuster reflektiert und Handlungen entsprechend angepasst werden müssen.
Zunächst und vor allem sei das eine Frage der Haltung jeder einzelnen Pflegekraft, sagt Claudia Heim in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Altenpflege. Nur von innen heraus, auf Grundlage der eigenen Einstellung, könne die Selbstbestimmung der zu Pflegenden beachtet und deren Selbstständigkeit gefördert werden – und zwar unabhängig vom Pflegegrad. Zur Veranschaulichung stellt die Autorin die zwei in diesem Zusammenhang aus ihrer Sicht entscheidenden Faktoren, nämlich die Beteiligung der alten Menschen sowie die konsequente Einbeziehung ihrer Lebenswelt, am Beispiel des BLUME-Prinzips vor. Dabei werde die Gestaltung der Pflege und Betreuung aus Richtung des Pflegekunden gedacht. Somit könne dessen Lebensqualität erhalten oder gefördert werden. Dieser Prozess beinhaltet eine regelmäßige Reflexion sowie eine wiederkehrende Evaluation der Lebenssituation und geht über das schematische Erstellen der Assessments im Rahmen der Expertenstandards hinaus, so Heim.
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