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Dürrmann: 87b-Kräfte konterkarieren ganzheitliche Altenhilfe

Die Zerlegung der Bezugspflege in grundpflegerische und behandlungspflegerische Tätigkeiten sowie "zusätzliche" Betreuungsleistungen sei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen eine Belastung, wenn nicht sogar eine Zumutung, so Peter Dürrmann, Bundesvorsitzende des DVLAB e.V. und Geschäftsführer des Seniorenzentrums Holle.

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Peter Dürrmann ist Bundesvorsitzende des DVLAB e.V. und Geschäftsführer des Seniorenzentrums Holle.

Foto: Archiv

Biografieorientierte Versorgung versteht sich in der Altenhilfe als pflegefachliche Alltagsbegleitung, wenn man dem Pflegeverständnis den Grundsatz von Normalität zugrunde legt. Damit werde deutlich, kritisiert Dürrmann in seinem Kommentar in Altenheim 9/2015, dass die zusätzlichen Betreuungskräfte den ganzheitlichen pflegefachlichen Anspruch der professionellen Altenhilfe aushöhlten und zusätzlich die qualifizierten sozialen Dienste zurückdrängten. Bei den in den Richtlinien definierten Aufgaben handele es sich weder um neue noch um zusätzliche Tätigkeiten, führt er aus: "Sie konnten nur aufgrund des Zeitmangels von der Pflege nicht mehr oder kaum angeboten werden."

Die zusätzlichen Betreuungskräfte können laut Dürrmann hiernach aufgegeben und vollständig dem Bereich Pflege und Betreuung zugeordnet werden, weil es sich um ein originäres Tätigkeitsfeld der professionellen Altenhilfe handelt.