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Bundestag beschließt Bonus für die Altenpflege

Nach langem Hin und Her hat der Bundestag am Donnerstag den Weg frei gemacht: Der Pflegebonus ist beschlossen und soll ab Juli ausgezahlt werden.

Euro-Scheine
Foto: Susanne El-Nawab Maximal 550 Euro sollen neben Pflegenden auch Betreuende als Pflegebonus bekommen.

Beschäftigte in der Altenpflege sollen den Pflegebonus spätestens bis zum 31. Dezember erhalten. Voraussetzung ist, dass sie innerhalb des Bemessungszeitraums vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate in Altenpflege tätig waren und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt sind. Der Pflegebonus ist steuer- und sozialabgabenfrei.

Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten einen Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro. Bis zu 370 Euro bekommen andere Beschäftigte, die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind.

Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Menschen im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, haben Anspruch auf den Bonus.

Die Regelung für Krankenhäuser ist komplizierter. Die Häuser müssen zunächst die Zahl der Anspruchsberechtigten melden, auf deren Grundlage die Prämie berechnet wird. Dirk Heidenblut (SPD), Mitglied im Gesundheitsausschuss, geht davon aus, dass der Bonus wohl im vierstelligen Bereich liegen werde, wobei Intensivpflegekräfte dann den 1,5-fachen Satz erhielten.

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