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Bewohnerautonomie zulassen ist Leitungsaufgabe

Wie präsent das Thema Selbstbestimmung in der Sozialen Betreuung ist, und wie Betreuungsteams sicherstellen, dass Bewohner ihren Alltag so selbstbestimmt wie möglich gestalten – das wollte die Redaktion Aktivieren diesmal in der Rubrik "Nachgehakt" wissen und hat sich bei Betreuenden und Experten umgehört.

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Auch Menschen mit Demenz können in den meisten Fällen eine Ablehnung deutlich machen, und dies ist als Willenserklärung zu respektieren.

Foto: Werner Krüper

"Selbstbestimmung ist bei uns handlungsleitend und konzeptionell verankert. Wenn sich unsere Gäste in der Tagespflege übergriffig behandelt fühlen, dann melden sie sich ganz schnell wieder ab", sagt Heike Schwabe, die zwei Tagespflegeeinrichtungen im niedersächsischen Fintel leitet. Der Gast sei eine selbstständige Person, die selbst entscheidet, was sie tut. Das steht auch so im Leitbild der Einrichtung. Als Leitung muss man laut Schwabe, wenn ein Gast Angebote ablehnt, genau hinschauen, ob es vielleicht die falschen Angebote sind – weil ein Thema oder eine Tätigkeit ihn nicht interessieren.

Auch Beraterin Claudia Heim unterstreicht: In erster Linie bestimme der pflegebedürftige Mensch über die Ausgestaltung der Hilfeleistung und Betreuung. Sie betont dabei die zentrale Bedeutung der Leitungskraft, deren Aufgabe es sei, Mitarbeitern den Rücken zu stärken, damit diese nicht aus Sorge um den Bewohner dessen Selbstbestimmungsrecht beschneiden.

Wie andere Betreuungsteams das Thema Selbstbestimmung leben, ist nachzulesen in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift. Sie kennen Aktivieren noch nicht? Dann sichern Sie sich Ihr kostenloses Probeexemplar!