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Betreuende dürfen beim Essen und Trinken unterstützen

Immer wieder wird diskutiert, ob zusätzliche Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI oder Ergotherapeuten Mahlzeiten begleiten dürfen, oder ob dies ausschließlich Aufgabe von Pflegekräften ist.

Eine Hand eines älteren Menschen umfasst ein mit Apfelsaft gefülltes Glas, eine Hand eines jüngeren Menschen umfasst dessen Hand.
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Geführtes Ess- und Trinktraining dient in erster Linie dazu, Selbstständigkeit zu fördern – und nicht darum, Durst zu stillen.

Foto: Werner Krüper

Wichtig ist zu unterscheiden, ob sie die Nahrung anreichen, um den Bewohner zu sättigen, oder ob sie mit dem Bewohner das Essen und Trinken trainieren, um Lebensqualität und Selbstständigkeit zu fördern.

Hierzu zählt unter anderem das Essen als Wahrnehmungsförderung, etwa bei Menschen mit schwerer Demenz oder Wachkoma, so beschreibt es Ergotherapeutin Eva Hartmann im Expertentipp in der Zeitschrift Aktivieren – Das Magazin für die Soziale Betreuung. Ebenso gehört laut Hartmann dazu das gezielte Esstraining mit Hilfsmittelanpassung, etwa nach Apoplex oder bei Parkinson, sowie verbale Anleitung oder geführtes Esstraining, zum Beispiel bei Demenz. Dies dürften durchaus auch zusätzliche Betreuungskräfte oder Fachkräfte in der Sozialen Betreuung, wie Ergotherapeuten, so die Expertin.

Wie ein geführtes Esstraining aussehen kann, beschreibt Eva Hartmann in der aktuellen Ausgabe von Aktivieren. Sie kennen die Zeitschrift noch nicht? Dann bestellen Sie sich Ihr kostenloses Probeexemplar.

Lesen Sie auch den Expertentipp von Andrea Friese: So beziehen Sie passive Bewohner ein.