Die neuen Pflegegrade werden vom Bewohner aus gedacht. Setzen Sie sich mit dessen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen differenziert auseinander.
Foto: Werner Krüper
10. Okt 2016 | News
Das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab 2017, bisher als NBA für "Neues Begutachtungsassessment" bekannt, wirkt im Modul 6 "Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte" in den Kernbereich der Sozialen Betreuung.
Die neuen Pflegegrade werden vom Bewohner aus gedacht. Setzen Sie sich mit dessen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen differenziert auseinander.
Foto: Werner Krüper
Betreuungsteams sollten den Herbst nutzen, um sich mit dem Verfahren vertraut zu machen. Dieses wird ab Januar erstmals den Bedarf an personellen Hilfen bei der Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte (Modul 6) berücksichtigen.
Bewertet wird zum Beispiel, ob der Bewohner Aktivitäten, wie den Tagesablauf gestalten oder Kontakt zu Menschen außerhalb des Wohnbereichs pflegen, selbstständig ausüben kann. Die Ausprägung von Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit wird durch vier Kategorien abgebildet, denen jeweils ein Punktwert zugeordnet ist.
Punkte für Selbstständigkeit entscheiden über den Pflegegrad
Das Modul 6 fließt mit 15 Prozent in die Ermittlung des Pflegegrads ein. Zur Feststellung des Pflegegrades wird der so genannte gewichtete Punktwert herangezogen. Die Umrechnung der Einzelpunkte über Punktbereiche in gewichtete Punkte führt dazu, dass sich Einschätzungsdifferenzen zur Selbstständigkeit in einem Kriterium nicht zwingend auf den Pflegegrad auswirken.
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