Es empfiehlt sich, die Kollegen des Sozialen Dienstes strukturell über den Dienstplan zu verknüpfen und Wohnbereichen zuzuordnen. Das beinhaltet auch die Teilnahme an Übergaben, Team- oder Dienstbesprechungen.
Foto: Werner Krüper
23. Feb 2018 | News
Werden Betreuungskräfte über das Qualitätsmanagement-System in ihren Stellenbeschreibungen den Wohnbereichen zugeordnet und dort eingesetzt, sorgt das für Transparenz und erleichtert die Dienstplanung.
Es empfiehlt sich, die Kollegen des Sozialen Dienstes strukturell über den Dienstplan zu verknüpfen und Wohnbereichen zuzuordnen. Das beinhaltet auch die Teilnahme an Übergaben, Team- oder Dienstbesprechungen.
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Dies hat Anja Kronenberg-Heydasch in der Praxis immer wieder festgestellt, wie wie im Gespräch mit der Redaktion Aktivieren in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift deutlich macht: "Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes, genau wie die Mitarbeiter der Hauswirtschaft und der Zusatzbetreuung, einem festen Wohnbereich zuzuordnen. Der Dienstplan wird dann von der zuständigen Leitung geplant. So erhält man nicht nur den interdisziplinären Überblick, sondern kann auch im Team sinnvolle Arbeitsprozesse starten, da ein Wir-Gefühl auch über den Dienstplan vermittelt wird."
Kronenberg-Heydasch, die heute Betreuungskräfte unterrichtet und als Schulleitung im Fachseminar für Altenpflege bei der TÜV Rheinland Akademie tätig ist, hält das Schreiben von Dienstplänen nicht für eine Aufgabe der Leitung der Sozialen Betreuung. "In den Einrichtungen, für die ich zuständig bin, erstellt zum Beispiel die Pflegefachkraft gemeinsam mit der Betreuungsfachkraft oder der Leitung Soziale Betreuung den Maßnahmenplan für die hauptsächliche Einzelbetreuung von demenziell eingeschränkten Bewohnern."
Das Interview findet sich in der aktuellen Ausgabe von Aktivieren. Sie kennen Aktivieren noch nicht? Dann sichern Sie sich Ihr kostenloses Probeexemplar.
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