16. Apr 2021 | News
BIVA fordert, Besuche klar zu regeln
In den Änderungen zum Infektionsschutzgesetz werden Verschärfungen festgelegt, für den Fall, dass bestimmte Inzidenz-Schwellenwerte überschritten werden. Für Besuche in Pflegeheimen mit geimpften Bewohnerinnen und Bewohnern darf es nach Ansicht des Pflegeschutzbundes allerdings keine weiteren Verschärfungen geben, sondern endlich eine Anpassung an Besuchsregelungen in Privathaushalten. Nach wie vor gelten nämlich für Pflegeheime vielerorts weit strengere Besuchsbeschränkungen: Beispielsweise dürfen nach der aktuell gültigen Verordnung in Berlin Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner bei beliebiger Inzidenz lediglich eine Stunde pro Tag von einer Person besucht werden.
Zum Vergleich: Selbst bei einem Schwellenwert von über 100 dürfen dem Änderungsentwurf zum Infektionsschutzgesetz nach private Haushalte jederzeit Besuch von einer Person bekommen. Die unverhältnismäßige Ungleichbehandlung von privat Wohnenden und im Heim lebenden Senioren müsse aufgehoben werden, so die Forderung. Mit der Durchimpfung in den Einrichtungen sei der Grund hierfür weggefallen.
Passend dazu: Patientenschützer wollen einheitliche Besuchsregelungen

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